Teilnahmebedingungen

Bedingungen für die Teilnahme an Ski- und Snowboardkursen, Trainingsfahrten und anderen Ausfahrten der DSV Skischule FC Hertha München e.V.

  1. Veranstalter

Veranstalter von Ski- und Snowboardkursen, Trainingsfahrten und anderen Ausfahrten (nachfolgend Ausfahrten genannt) ist die DSV Skischule FC Hertha München e.V. (nachfolgend Skischule genannt). Mit der Anmeldung zu einer Ausfahrt erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Bedingungen an.

  1. Teilnahmebedingung

Soweit nicht einzelne Ausfahrten ausdrücklich offen (Anderer Veranstalter/Anzeige) ausgeschrieben sind, sind ausschließlich Mitglieder/innen des FC Hertha München e.V. teilnahmeberechtigt. Nach der Bayerischen Skischulverordnung dürfen Vereine Skiunterricht nur an ihre Mitglieder/innen erteilen.
Bei den Kinderkursen setzen wir den Schulbesuch voraus. Bei der Anmeldung zu Ausfahrten wird automatisch eine Mitgliedschaft beim FC Hertha München e.V. geprüft.

  1. Teilnahmegebühr/Fahrtkosten

Für die Teilnahme an den Ausfahrten der Skischule wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird für die einzelnen Ausfahrten in der Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Skischule vermittelt für die Teilnehmer/innen die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten. Der Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen dem eingesetzten Unternehmer und dem teilnehmenden Mitglied zustande. Die Skischule kassiert die Beförderungsentgelte von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin im Namen und im Auftrag des eingeschalteten Unternehmers ein und führt diese an den eingeschalteten Unternehmer ab.
Teilnahmegebühren und Beförderungsentgelte sind bei der Anmeldung zu einer Ausfahrt im Voraus zu entrichten.

  1. Änderungsvorbehalt

Die Skischule behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Ausfahrten abzusagen. In diesem Fall werden die bezahlten Teilnahmegebühren und Beförderungsentgelte in vollem Umfang zurückerstattet. Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Ski- oder Snowboardkursgruppen bleibt die Zusammenlegung von leistungsnahen Gruppen vorbehalten.
Des Weiteren bleiben kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder Absagen von ausgeschriebenen Ausfahrten aus wetterbedingten oder anderen zwingenden Gründen vorbehalten. Bei vollständiger Absage der Ausfahrt werden die Fahrtkosten, sowie die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

  1. Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin

Bei einem Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin bis spätestens zwei Wochen vor Start der Ausfahrt werden dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die Teilnahmegebühren und Fahrtkosten unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von € 15,- erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist keine Erstattung von Teilnahmegebühren und Fahrtkosten mehr möglich.
Bei Ski- und Snowboardkursen hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Möglichkeit, bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson mindestens 18 Jahre alt ist und vorab beim Organisator der Ausfahrt als Ersatzperson angemeldet wurde. Die Ersatzperson ist nicht teilnahmeberechtigt am Ski- oder Snowboardkurs. Der Kurstag ist für den Teilnehmer / die Teilnehmerin verfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.

  1. Weisungsrecht

Die Skischule hat als Veranstalter das Weisungsrecht bei den Veranstaltungen. Die Teilnehmenden der Kurse sind verpflichtet, den Weisungen der KursleiterIn/SkilehrerIn Folge zu leisten. Eine Entfernung während des Kurses ist nur nach vorheriger Abmeldung beim Kursleiter/Skilehrer gestattet.
Die Skischule ist berechtigt, Teilnehmende, die Weisungen des Kursleiters/Skilehrers nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung von Teilnahmegebühr und Fahrtkosten.

  1. Haftung

Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Ausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmenden. Die Skischule haftet insbesondere nicht bei Unfall, Verletzung, Schädigung, Verlust, Diebstahl sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen.
Im Rahmen der Mitgliederversicherung des FC Hertha München e.V. besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der gesonderte Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

  1. Krankenversicherungsschutz

Für die Teilnahme an den ausgeschriebenen Ausfahrten besteht seitens der Skischule kein Krankenversicherungsschutz.
Da wir teilweise zu ausländischen Veranstaltungsorten fahren, empfehlen wir eine ausreichende Auslandskrankenversicherung für unsere Teilnehmer/innen.

  1. Bildmaterial

Bilder und Filme die im Rahmen einer Veranstaltung der Skischule entstanden sind, dürfen ohne separate Genehmigung auf der Homepage der Skischule bzw. des FC Hertha München e.V.  und im Vereinsheft veröffentlicht werden. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Ausfahrten ist München.